Jagdschloss Lalendorf setzt ganz bewusst auf seinen Schloßcharakter und verzichtet auf Gleichförmigkeit und Monotonie. 

Wer möchte kann eine Suite oder ein Schlosszimmer mit Bad oder ein Hotelzimmer mit Gemeinschaftsbad ( hier teilen sich bis zu 3 Gästen ein Bad im Flur)  buchen.

In den Gästezimmern vereinen sich Großzügigkeit und Liebe zum Detail. 

Edle Materialien, Formen und Farben verleihen jeder Kammer, Zimmer und jeder Suite ihren ganz persönlichen, eigenen Charme. So haben alle Zimmer und Suiten, ihre individuelle Note.


 

Eines unserer Zimmer mit Gemeinschaftsbad

Reitersuite

Tagline

Eines unserer Zimmer mit eigenem Bad
 

Tagline

Eines unserer           Deluxe-Zimmer

Sie haben verschiedene Möglichkeiten der Übernachtung und Verpflegung:


O 14 Übernachtungen im Schlosszimmer mit Gemeinschaftsbad 59 €/ Nacht 

O 14 Übernachtungen im Schlosszimmer mit eigenem Bad 89 €/Nacht
 

O 14 Übernachtungen im Deluxe Zimmer 99 € Nacht
 

O 14 Übernachtungen in der Reitersuite 119 €/ Nacht

O Frühstück 14,90 € / Tag
 

O Mittag und Abendessen inkl. Tagungspauschale 39 € pro Tag.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jagd- und Angelschule Park and Lake GmbH

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Jagd- und Angelschule Park and Lake GmbH (im Folgenden „Jagdschule“ genannt) und den Teilnehmern (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) über die angebotenen Kurse und Dienstleistungen abgeschlossen werden.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklärt sich der Teilnehmer verbindlich bereit, an dem angegebenen Kurs teilzunehmen.
2. Die Anmeldung ist verbindlich und wird durch die Jagdschule schriftlich bestätigt. Der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande.

§ 3 Kursgebühren und Zahlungsmodalitäten
1. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Kursgebühr zu leisten.
2. Der Restbetrag ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung kann die Jagdschule die Teilnahme am Kurs ablehnen.

§ 4 Umbuchung und Rücktritt
1. Sollte die Durchführung des Kurses oder der Prüfung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer, von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich sein, erfolgt eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin. In diesem Fall hat der Teilnehmer keine Ansprüche auf Schadensersatz oder ein Rücktrittsrecht.
2. Bei Absage des Teilnehmers bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von
50 % der Kursgebühr erhoben. Bei nicht fristgerechter Mitteilung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
3. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 5 Haftung
1. Die Jagdschule haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen.
2. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit mit den Ausbildern sowie den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Während der Schießausbildung sind alle Anweisungen der Schießleiter und des Standpersonals zu befolgen. Ein grober Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 7 Datenschutz
1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf den EDV-Anlagen der Jagdschule gespeichert werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Ton- und Bildaufnahmen
1. Ton- und Bildaufnahmen während des Unterrichts sind nicht gestattet. Bei Verstoß kann der Teilnehmer ohne Kostenerstattung vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Güstrow.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist ebenfalls Güstrow.

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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